Die Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte vermittelt in Auseinandersetzungen zwischen Kunden und den Bus- und Bahnbetrieben des öffentlichen Personenverkehrs (Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Eisenbahn) in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die Schlichtungsstelle kann nur tätig werden, wenn der Streitfall in den betroffenen Bundesländern und im Nahverkehr stattgefunden hat. Für Streitfälle im Fernverkehr, sowie bei Flug- und Schiffsreisen ist die Schlichtungsstelle Mitte nicht zuständig. Hier wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstelle für Öffentlichen Personenverkehr.
Die Schlichtungsstelle Nahverkehr entwickelt mit Hilfe der Erfahrungen von Verkehrsexperten Problemlösungen im Zusammenspiel mit allen Beteiligten. Dabei steht die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung für beide Parteien im Vordergrund. Die unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle spricht nach Prüfung des Sachverhaltes eine Empfehlung zur Lösung des Konfliktes aus. Der Schlichterspruch ist für die Vereinsmitglieder verbindlich, den Fahrgästen steht der Rechtsweg weiterhin jederzeit offen.
Tarif- und Fahrplanbeschwerden können nicht im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens behandelt werden. Hierbei handelt es sich um behördlich genehmigte Tarifsysteme oder Fahrpläne, die nicht jederzeit geändert werden können. Solche Anliegen sollten an das Verkehrsunternehmen oder an den Verkehrsverbund als Anregung für künftige Überarbeitungen des Tarif- und Fahrplanangebotes adressiert werden.